Therapieorganisation
Heilmittelverordnung/Rezept
Die Kosten für die Ergotherapie übernimmt im Regelfall die Krankenkasse. Die Verordnung darf nicht älter als 14 Tage (Ausstellungsdatum) sein. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch oder persönlich, dabei sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Verordnende Ärzte
- Hausärzte
- Kinderärzte
- Neurologen
- Psychiater
- Orthopäden
- Chirurgen
Zuzahlung
Kinder und Jungendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
Erwachsene leisten einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro je Heilmittelverordnung. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten übernimmt die Kosten die Krankenkasse.