Therapieorganisation
Verordnung/Rezept
Die Kosten für eine Logopädische Therapie trägt die Krankenkasse. Die Verordnung darf nicht älter als 2 Wochen sein. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch: Montags bis Freitags 8.00-18.00 Uhr, oder nachrichtlich auf Anrufbeantworter
Verordnende Ärzte
- Hausärzte
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte,Phoniater
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Neurologen
- Psychiater
Zuzahlung
Kinder und Jungendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Erwachsene leisten einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten übernimmt die Kosten die Krankenkasse.